Lesen Sie hier, was uns gerade bewegt. Sehen Sie sich gerne auch weiterführende aktuelle Informationen in unserem WIKI-MEDIACC-Bereich an.

Wir kennen uns aus.
Mit Geltung der EU-MDR 2017/745 ab 26. Mai 2020 soll das Medizinproduktedurchführungsgesetz (MPDG) das MPG ablösen und national gültige Ausführungsbestimmungen schaffen. Für sonstige klinische Prüfungen bedeutet dies wesentlich detailliertere Regelungen.

Zeit für uns zu leben
Herausforderungen fordern gemeinsame Anstrengungen und innovative Lösungen – ohne die Freude am Leben zu verlieren. Flexible Unterstützung bei gemeinsamen Projekten und das Maßnahmenpaket der Bundesregierung schaffen die Basis wirtschaftlicher Stabilität.

Nationales Medizinprodukterecht beschlossen
Das Medizinproduktedurchführungsgesetz (MPDG) wurde vom Bundestag beschlossen und überführt die EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) in nationales Recht. Es schafft Planungssicherheit für die MDR-Umsetzung ab 26.05.2020, sobald der Bundesrat seine abschließende Zustimmung erteilt hat.

MEDIACC goes NUB
NUB-fähige Medizinprodukte nach § 137e SGB V können im Rahmen einer G-BA-Erprobungsrichtlinie auf ihren medizinischen Nutzen bewertet werden. MEDIACC hat als UWI ein Studienkonzept entwickelt, das nun dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt wird.
Abstimmung über Änderung des deutschen Medizinprodukterechts
Der Deutsche Bundestag stimmt über die Reform des Medizinprodukterechts ab, um einen EU-Binnenmarkt mit hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards zu schaffen. BfArM und PEI sollen künftig die Verantwortung für den Ausschluss risikobehafteter Medizinprodukte vom Markt übernehmen.
Scientific Clinical Trials – quo vadis?
Das neue MPDG konkretisiert sonstige klinische Studien nach Art. 82 (1) MDR und erhöht die regulatorischen Anforderungen für frühere wissenschaftliche Studien. Höhere Qualifikationsstandards steigern künftig Aufwand und Kosten klinischer Prüfungen, verbessern aber Datensicherheit und Validität.

Erheblicher Nachbesserungsbedarf bei DiGAV – oder sollen wir digitale Testpatienten werden?
Die DiGAV weist erheblichen Nachbesserungsbedarf auf: Evidenzniveau und Definition des medizinischen Nutzens bleiben unzureichend konkretisiert. Für digitale Gesundheitsanwendungen müssen dieselben evidenzbasierten Standards gelten wie für andere Medizinprodukte.

DANKE!
MEDIACC ist vollständig papierlos und treibt im digitalen Zeitalter aktiv Innovationen voran – ermöglicht durch die Unterstützung zuverlässiger Software-Anbieter. Das Ziel bleibt, fundierte Beweise für den medizinischen Nutzen zu schaffen.

Disputation unserer Doktorandin
Eine Doktorandin hat ihre Disputation erfolgreich bestanden und ihre Promotion damit zu einem wohlverdienten Abschluss gebracht. Mit dem neu erworbenen Doktorat widmet sie sich fortan der Behandlung schwerkranker Patienten.

Wir sind UWI!
MEDIACC ist ab sofort als UWI (unabhängige wissenschaftliche Institution) beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) registriert. Die neue Stellung eröffnet die Möglichkeit, gemeinsam mit Top-Experten Innovationen aktiv voranzutreiben.
Zeigen Sie den medizinischen Nutzen Ihres Produkts
Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise bieten wir effektive Lösungen, um den medizinischen Nutzen Ihres Produktes zu zeigen.
Von der Konzeption bis zur Durchführung von präklinischen und klinischen Studien unterstützen wir Sie mit maßgeschneiderten Dienstleistungen.
Erfahren Sie, wie MEDIACC Ihnen zur Erstattungsfähigkeit Ihrer Produkte helfen kann.