Abstimmung über Änderung des deutschen Medizinprodukterechts
Heute, am 5. März 2020, wird der Deutsche Bundestag endgültig über den Gesetzentwurf zur Reform des deutschen Medizinprodukterechts abstimmen, da es an die Anforderungen der EU angepasst werden soll. Ziel ist es, einen EU-Binnenmarkt für Medizinprodukte mit hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards zu schaffen. Für das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) und das PEI (Paul-Ehrlich-Institut) würde dies bedeuten, dass sie – anstelle der staatlichen Behörden – die Verantwortung für den Ausschluss risikobehafteter Medizinprodukte vom Markt übernehmen. Auch die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten würde erheblich erschwert.
Außerdem werden drei Anträge von zwei Parteien zu diesem Thema zur Abstimmung gestellt, die alle drei Präventiv- oder Abfangmaßnahmen zu möglichen Schwachstellen der neuen Gesetze fordern. Wir sind gespannt, wie das alles ausgeht.
Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw51-de-medizinprodukte-673070
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