Exzellente klinische Studien als Antwort auf das Dilemma der gesetzlichen Krankenkassen in der Erstattung von DiGA
Exzellente klinische Studien als Antwort auf das Dilemma der gesetzlichen Krankenkassen – nicht nur in der Erstattung von DiGA
In seinem aktuellen und dritten DiGA-Report bilanziert der GKV-Spitzenverband zur Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Die Vorständin beim GKV-Spitzenverband, Stefanie Stoff-Ahnis, fordert die Gleichbehandlung mit anderen von den gesetzlichen Krankenkassen erstatteten Leistungen. Lediglich das "Potenzial" des medizinischen Nutzens wird den DiGA zugestanden bei "niedrigen Zugangsvoraussetzungen für DiGA beim Nachweis ihres Nutzens" und nicht ausreichender "Wirtschaftlichkeit".
Diese Aussagen sind ein Affront gegenüber den Unternehmen, die seriös und mit großem Aufwand für innovative Therapien sich einem sehr aufwendigen Prozess unterziehen. Gleichermaßen auch gegenüber den Verantwortlichen im Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die die gesetzlichen Rahmenbedingungen so auslegen, dass bereits für die vorläufige Aufnahme einer DiGA in das sog. DiGA-Verzeichnis höhere Ansprüche an die Studienqualität und an die wissenschaftliche Evidenz gefordert wird als die für aktuell erstattete Medizinprodukte, z.B. im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands, oder als es je bei bekannt nutzlosen Therapien der Fall war.
Diese von der Presse aufgegriffene undifferenzierte und wenig abgewogenen Darstellung fügt nicht nur den Herstellern, sondern auch allen Patientinnen und Patienten Schaden zu, indem wirkliche Innovationen verhindert werden. Stattdessen sollten für alle Therapieoptionen die gleichen Anforderungen an die wissenschaftliche Evidenz gelten und faire Bezahlungen für alle Leistungen und an alle Leistungserbringer in diesem Land faktenbasiert durchdacht und umgesetzt werden.
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