Lesen Sie hier, was uns gerade bewegt. Sehen Sie sich gerne auch weiterführende aktuelle Informationen in unserem WIKI-MEDIACC-Bereich an.

Aufschub der MDR Übergangsfrist für Klasse-I-Produkte
Die 2. Berichtigung der MDR gewährt Herstellern von Klasse-I-Produkten mit bestehender MDD-Konformität eine Übergangsfrist bis 26.05.2024, sofern eine höhere MDR-Klassifizierung erforderlich wäre. Für Post-Market-Surveillance, Marktüberwachung und Vigilanz gilt diese Fristverlängerung jedoch nicht.
Digitalisierung der klinischen Forschung – Chancen und Risiken
Digitalisierung, DSGVO und MDR verändern die klinische Forschung grundlegend und stellen Hersteller sowie Auftragsinstitute vor neue Anforderungen. Die sichere, patientenorientierte Umsetzung des MPDG erfordert enge interdisziplinäre Zusammenarbeit.

Langersehnt – die „Verfahrensordnung zur Weiterentwicklung des Hilfsmittelverzeichnisses“ steht seit heute zur Verfügung
Die Verfahrensordnung des GKV-Spitzenverbandes nach § 139 Abs. 7 SGB V regelt die Aufnahme von Produktgruppen ins Hilfsmittelverzeichnis. Sie schafft einen strukturierten Prozess zur Erstattungsfähigkeit – angepasst an MDR und digitale Versorgungskonzepte.

Nahrungsergänzungsmittel und der EU-Markt – eine Gruselgeschichte
Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogenen Angaben müssen in der EU gemäß Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 von der EFSA zugelassen sein. Grundlage bildet ein allgemein anerkannter wissenschaftlicher Nachweis, erbracht durch prospektive, doppelblinde, kontrollierte klinische Studien.
Von Deutschland in die Welt!
Deutschland belegt weltweit Platz 2 bei von der Industrie initiierten klinischen Studien, mit Berlin als Spitzenreiter und der Charité unter den besten Kliniken der Welt. Jährlich werden über 500 Studien initiiert, die Mehrzahl international, in Zusammenarbeit mit Klinikern und Forschungspartnern.

Gesundheits-Apps auf Rezept?
Das Digitale Versorgungsgesetz sieht die Erstattung von Gesundheits-Apps durch Krankenkassen vor; ein Gütekriterienkatalog der Bertelsmann-Stiftung soll dafür die Qualitäts-Richtlinien definieren. Bereits 176 Präventions-Apps werden bis zu 100 % von Krankenkassen übernommen.
Welttag der Patientensicherheit
Patientensicherheit in klinischen Studien erfordert höchste ethische Standards und die konsequente Umsetzung geltender Vorschriften. Sorgfältige Endpunktauswahl und intensive Schulung der Studienzentren sichern die Durchführung auch bei innovativen Medizinprodukten.
§ 23b des Medizinproduktegesetzes (MPG) und die EU-Verordnung über Medizinprodukte (MDR)
§ 23b MPG erlaubt klinische Studien mit CE-gekennzeichneten Medizinprodukten ohne invasive oder belastende Zusatzuntersuchungen. Solche Studien, einschließlich PMCF und PMS, sind in der MDR 2017/745 nicht explizit geregelt und unterliegen nationalem Recht.

Wir sind umgezogen!
MEDIACC hat seit dem 26. August 2019 seinen neuen Standort in der Bundesallee 32, 10717 Berlin. Das Wachstum durch präklinische und klinische Studien, Anwendungsbeobachtungen und die Erstattungsfähigkeit medizinischer Apps machte den Umzug notwendig.

Europäische Medizinprodukteversorgung (MDR2017/745)
Die EU MDR 2017/745 verschärft ab 26. Mai 2020 verbindlich die Anforderungen an klinische Bewertung und Post-Marketing-Überwachung gegenüber der MDD 93/42/EWG. MEDIACC-Mitarbeiter sind vom TÜV Süd für klinische Bewertung und klinische Studien nach EU MDR 2017/745 zertifiziert.
Zeigen Sie den medizinischen Nutzen Ihres Produkts
Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise bieten wir effektive Lösungen, um den medizinischen Nutzen Ihres Produktes zu zeigen.
Von der Konzeption bis zur Durchführung von präklinischen und klinischen Studien unterstützen wir Sie mit maßgeschneiderten Dienstleistungen.
Erfahren Sie, wie MEDIACC Ihnen zur Erstattungsfähigkeit Ihrer Produkte helfen kann.