Unser Studienkonzept geht auf

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 21. Januar 2021 beschlossen, dass das von uns entwickelte Studienkonzept zum Beleg des medizinischen Nutzens einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode (NUB) mit den Anforderungen der „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses“ konform ist. Das bedeutet, es entspricht den Eckpunkten der Erprobungsrichtlinie und ist damit geeignet, die für die Methodenbewertung gemäß § 135 Absatz 1 SGB V erforderlichen Daten zu generieren.
Wir sind überglücklich! Der Beschluss wird demnächst auf der Internetseite des G-BA (www.g-ba.de) veröffentlicht.
Wir danken unseren Partnern und Kollegen, die alles dafür tun, dass diese Studie nun auch in der praktischen Durchführung gelingt!
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