Ärztliche Videosprechstunden und Televisiten gesetzlich vorangetrieben
Spannende Neuigkeiten im Gesundheitswesen
Das geplante Gesetz zur Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) sieht vor, die Nutzung von Videosprechstunden und Televisiten auszuweiten. Bisher waren Videosprechstunden auf maximal 30 Prozent der ärztlichen Leistungen begrenzt, doch diese Begrenzung soll nun aufgehoben werden. Die Vergütung der Videosprechstunden wird zukünftig an Qualitätsmerkmalen ausgerichtet, um eine qualitativ hochwertige Nutzung zu gewährleisten, anstatt nur eine quantitative Ausweitung zu ermöglichen. Telemedizinische Angebote, die strukturierte Versorgungsprozesse integrieren und gut in die übrigen Versorgungsprozesse eingebunden sind, sollen bevorzugt vergütet werden. Die konkrete Vergütung für Telekonsile wird durch Verhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband festgelegt. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, Videosprechstunden und Telekonsile als etablierte Formen der medizinischen Versorgung zu stärken und ihre Integration in die digitale Infrastruktur, einschließlich der elektronischen Patientenakte (ePA), voranzutreiben. Es wird erwartet, dass bis zum 1. Juni 2024 Berichte über die Nutzung der telemedizinischen Versorgung vorliegen werden. Bleiben Sie gespannt auf weitere Updates zu diesen spannenden Fortschritten im Gesundheitswesen! 💡💻
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