Nationales Medizinprodukterecht beschlossen

12.3.2020
© Bundesrat | Henning Schacht

Wir freuen uns, dass der Bundestag in der letzten Woche final die Umsetzung der EU-Vorgaben aus der MDR in das nationale Medizinprodukterecht mit dem Beschluss des Medizinproduktedurchführungsgesetz (MPDG) geregelt hat. Jetzt haben Hersteller und wir als klinische Forschungsinstitute Planungssicherheit für die Umsetzung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) ab dem 26.05.2020. Abschließend ist noch die Zustimmung des Bundesrats notwendig, bevor die Neuregelungen in Kraft treten. Die hohen Standards der klinischen Forschung in Deutschland werden beibehalten und die Sicherheit der Patienten gestärkt. Wir stehen unseren Kunden bei der Umsetzung des MPDG beratend zur Seite.

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