Langersehnt – die „Verfahrensordnung zur Weiterentwicklung des Hilfsmittelverzeichnisses“ steht seit heute zur Verfügung

15.11.2019

Medizinische Hilfsmittel von der Bandage über die Gehhilfe bis hin zu Cochleaimplantaten sichern die bestmögliche und sichere Versorgung der Patienten. Angesichts der Neuerungen beispielsweise im Bereich digitaler medizinischer Versorgung mit Apps, dem stetigen Erkenntnisgewinn durch klinische Studien und Forschung und den gestiegenen Qualitätsanforderungen, hauptsächlich durch die MDR, ist eine kontinuierliche Anpassung des Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnisses unabdingbar. Die neue Verfahrensordnung beschreibt, wie bestehende Produktgruppen im Hilfsmittelverzeichnis fortgeführt werden und wie Hersteller ihr Produkt im Hilfsmittelverzeichnis listen können, um die Erstattungsfähigkeit durch die Krankenkassen zu ermöglichen. Die Weiterentwicklung und Innovation neuartiger Hilfsmittel bildet die Grundlage einer qualitativ hochwertigen Versorgung. Die Verfahrensordnung regelt hier das Vorgehen zur Aufnahme neuer Produktgruppen und -arten in das Hilfsmittelverzeichnis, wie zum Beispiel neuartiger Hörgerate und App-gesteuerter Anwendungen.
Es soll den Herstellern ermöglicht werden, einen geregelten, strukturierten und nachvollziehbaren Prozess zu etablieren, welcher die Aktualität des Hilfsmittelverzeichnisses sicherstellt. Die gesetzlich Versicherten, also etwa 90% der Deutschen, haben so schnell, aktuell und sicher Zugang zu neusten medizinischen Entwicklungen und Medizinprodukten. Deutschland wird damit erneut hohe Qualitätsstandards setzen und als Markt für Medizinproduktehersteller attraktiv bleiben. Wir freuen uns darauf, mit Ihnen und Ihren Medizinprodukten den Weg ins Hilfsmittelverzeichnis entsprechend der neuen Verfahrensordnung zu gehen.

Aus "Verfahrensordnung des GKV-Spitzenverbandes nach § 139 Absatz 7 SGB V"

https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/hilfsmittelverzeichnis/verfahrensordnung/himi_vo.jsp

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